Entwurf – bitte vor Veröffentlichung juristisch prüfen lassen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der BuildControl Eco Health UG (haftungsbeschränkt) („Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über baubegleitende, gutachterliche und beratende Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungsänderungen bedürfen der Textform.
§ 4 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt erforderliche Unterlagen, Zugänge und Informationen rechtzeitig und vollständig bereit.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Auftragswerten über 3.000 € netto können Abschlagszahlungen vereinbart werden (z. B. 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Leistungsbeginn, 30 % nach Zwischenstand, 10 % nach Abnahme).
§ 6 Vermittlung von Dienstleistungen
Bei der Vermittlung von Ingenieur- und Fachplanungsleistungen kann eine nach Auftragsvolumen gestaffelte Vermittlungsprovision anfallen. Einzelheiten werden im Angebot ausgewiesen.
§ 7 Termine und Fristen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden gehaftet.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Wetzlar. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.